Amtsgericht Dresden GnR 280
Wohnungsgenossenschaft Königswartha eG. Königswartha. .Kastanienring 5. 02699 Königswartha).Die Mitgliederversammlung vom xx.xx.xx hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: § 2 .Zweck und Gegenstand) und § 19 .Nachschusspflicht). Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften. errichten. erwerben. veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Läden und Räume für Gewerbebetriebe. soziale. wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Neue Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG. wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Veränderungen 20.08.2008
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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