Amtsgericht Leipzig GnR 217
Volksbank und Raiffeisenbank Borna eG. Borna .Wettinstr. 1. 04552 Borna). Die Generalsammlung vom xx.xx.xx hat die Neufassung der Satzung insbesondere die Änderung der §§ 1 Abs. 1 S. 1 . Firma und Sitz. bzgl. Firma ). 2 Abs. 2 . Zweck und Gegenstand. bzgl. Gegenstand ) 9 Abs. 5 . Ausschluss ). 11 a) . Rechte der Mitglieder )26. 26 a - 26 f . Ausübung der Mitgliedsrechte ).28 . Einberufung und Tagesordnung ). 37 Abs. 1 . Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. bzgl. Geschäftsanteil ). 39 a . Kapitalrücklagen ). 40 . Beschränkte Nachschusspflicht ) und 46 Abs. 3 . Bekanntmachungen ) beschlossen. Neue Firma: VR Bank Leipziger Land eG. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften. insbesondere die Pflege des Spargedankens. vor allem durch Annahme von Spareinlagen; die Annahme von sonstigen Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften. Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung. Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen. Versicherungenund Reisen; Neue Nachschusspflicht: Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 50.00 Euro. Die Raiffeisenbank Geithain eG mit dem Sitz in Geithain .Amtsgericht Leipzig GnR 261) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom xx.xx.xx sowie des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom xx.xx.xx mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG. wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Veränderungen 05.09.2005
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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