Amtsgericht Leipzig GnR 201
Volksbank Leipzig eG. Leipzig .Schillerstraße 3. 04109 Leipzig). Die Vertreterversammlung vom xx.xx.xx hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert. nunmehr: neue Firma: Leipziger Volksbank eG. Gegenstand geändert. nunmehr: neuer Gegenstand: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften. insbesondere a) die Pflege des Spargedankens. vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften. Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung. Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen. Versicherungen. Reisen und Immobilien j) die Vermietung. Verpachtung und Verwaltung von Immobilien. k) die Vermittlung von Service- und Dienstleistungen und der Verkauf von Waren zur Erhöhung der Attraktivität der Geschäftsstellen im Bereich der Annahme von Zeitungsannoncen. Datenpflege für Zeitungsabonnenten und Entgegennahme von Zeitungsabonnements. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Bestellt: Vorstand: Kießling. Erwin. Markkleeberg. *xx.xx.xx; Woda. Andreas. Altenburg. *xx.xx.xx. Die VR Bank Leipziger Land eG mit dem Sitz in Borna .Amtsgericht Leipzig GnR 217) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und des Beschlusses ihrer Vertreterversammlung vom xx.xx.xx sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom xx.xx.xx mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 19.08.2013
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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