Amtsgericht Chemnitz GnR 229
Volksbank Erzgebirge eG. Annaberg-Buchholz .Bärensteiner Str. 33. 09456 Annaberg-Buchholz). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und des Beschlusses ihrer Vertreterversammlung vom xx.xx.xx sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom xx.xx.xx mit der Volksbank Chemnitz eingetragene Genossenschaft mit dem Sitz in Chemnitz .Amtsgericht Chemnitz GnR 18) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Löschungen 30.07.2012
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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