Unternehmensberatung und Umweltmanagement K K GmbH

Amtsgericht Chemnitz HRB 11800
Unternehmensberatung und Umweltmanagement K K GmbH. Chemnitz .Annaberger Str. 73. 09111 Chemnitz). Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 35.41 EUR auf 25.600 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.400.00 EUR auf 30.000.00 EUR zum Zweck der Übernahme eines Teils des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme des Einzelkaufmannes Ulrich Klame e.K. mit dem Sitz in Chemnitz .Amtsgericht Chemnitz. HRA 5765) und die Änderung der §§ 1 Abs. 1 .Firma). 2 .Gegenstand des Unternehmens). 3 .Stammkapital und Einlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: UKLAME GmbH. Neuer Gegenstand: Vermittlung. Betreuung und Koordination von Entsorgungs- und Verwertungsaufgaben im Abfall- und Sonderabfallbereich. Konzepterstellung im Bereich Abfallentsorgung und -verwertung. Entsorgung und Sortieren von Recyclingmaterial und Abfallstoffen. Betriebvon Recyclinganlagen; Vermietung und Handel mit Baumaschinen und Fahrzeugen sowie Durchführung von Transportleistungen. Neues Stammkapital: 30.000.00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom xx.xx.xx sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit des Einzelkaufmannes Ulrich Klame e.K. mit dem Sitz in Chemnitz .Amtsgericht Chemnitz. HRA 5765) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 4.400.00 EUR durch Sacheinlage erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die beim Registergericht eingereichten Urkunden verwiesen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 17.07.2006




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