Amtsgericht Chemnitz GnR 252
Sächsische Wohnungsgenossenschaft Chemnitz eG. Chemnitz .Dresdner Str. 80. 09130 Chemnitz). Die Vertreterversammlung vom xx.xx.xx hat die Einfügung des § 14 a .Beschränkte Eigentumsorientierung) in die Satzung beschlossen. Die Wohnungsgenossenschaft Sonnenberg eG mit dem Sitz in Chemnitz .Amtsgericht Chemnitz GnR 443) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und des Beschlusses ihrer Mitgliederversammlung vom xx.xx.xx sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom xx.xx.xx mit der Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 05.07.2006
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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