SCHÖNHERR WEBA GmbH

Amtsgericht Chemnitz HRB 1051
SCHÖNHERR WEBA GmbH. Chemnitz .Scheibenberger Str. 45. 09481 Elterlein). Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx mit Nachtrag vom xx.xx.xx hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 7.416.24 EUR auf xx.xx.xx.00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Insbesondere wurdengeändert: §§ 1 Abs. 1. Abs.2 .Firma. Sitz). 2 .Gegenstand des Unternehmens). 3 .Stammkapital). 5 .jetzt: 4; Geschäftsführung). Neue Firma: Linnemann-Schnetzer Sachsen GmbH. Neuer Sitz: Elterlein. Neuer Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Druckluftbehältern und ferner die Weiterverarbeitung und Handel mit Waren aller Art; Herstellung und Instandhaltung von Werkzeugen. Vorrichtungen und Sondermaschinen. vorrangig für den Eigenbedarf des Betriebes. ist in die Tätigkeit der Gesellschaft eingeschlossen. Neues Stammkapital: xx.xx.xx.00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Beermann. Claudia. Wien/Österreich. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Langer. Michael. Scheibenberg. *xx.xx.xx. Die Linnemann-Schnetzer Sachsen GmbH mit dem Sitz in Elterlein .Amtsgericht Chemnitz. HRB 502) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowiedes Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 15.11.2005




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