Amtsgericht Leipzig HRB 11490
KUVERBAU Beteiligungsgesellschaft mbH. Taucha .Schillerstr. 81. 04425 Taucha). Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung der §§ 1 .Firma). 2 .Gegenstand des Unternehmens) und 17 .Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: KUVERBAU GmbH. Neuer Gegenstand: - rohbaufertige Ausführung von Hochbau- und Tiefbauleistungen auf dem Gebiet des Neubaus. der Modernisierung und Rekonstruktion; Ausführung von Neben- und Zuarbeiten zur Komplettierung der ausgeführten Bauleistungen; Bauvorbereitungs- und Bauabschlussleistungen zu o.g. Bauleistungen; Beratung von Bauherren bei der Durchführung von Bauvorhaben und deren Abwicklung; Erwerb. Bebauung. Vermietung und Veräußerung von Grundbesitz sowie Verwaltung eigenen Grundvermögens. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten i.S. der Handwerksordnung erforderlich sein sollten. werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung. wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerke die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt. - Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie die Beteiligung. auch als persönlich haftender Gesellschafter. an Gesellschaften der Bau- und Immobilienbranche. Die KUVERBAU Bauunternehmung GmbH mit dem Sitz in Taucha .Amtsgericht Leipzig HRB 16637) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowiedes Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 31.08.2005
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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