Amtsgericht Chemnitz HRB 14272
Kurgesellschaft Warmbad Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH. Wolkenstein .Am Kurpark 3. 09429 Wolkenstein). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider beteiligter Rechtsträger vom selben Tag mit der Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH mit dem Sitz in Wolkenstein .Amtsgericht Chemnitz. HRB 23846) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Löschungen 05.11.2007
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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