Kunst- und Gewerbegenossenschaft Feinkost eG

Amtsgericht Leipzig GnR 482
Kunst- und Gewerbegenossenschaft Feinkost eG. Leipzig .Karl-Liebknecht-Str. 36. 04107 Leipzig). eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am xx.xx.xx. Gegenstand der Genossenschaft: ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb die Erhaltung des Feinkost-Geländes in Leipzig sowie die Kulturförderung. Die Angebotspalette an Gewerben und Dienstleistungen im Viertel soll ergänzt und vernetzt werden. Die Kunst- und Gewerbegenossenschaft Feinkost eG ist ein Zusammenschluss von Handwerkern. Gewerbetreibenden. Dienstleistern und Künstlern. Demokratie. Eigeninitiative. Selbstverwaltung und Solidarität sind zentrale ideelle Werte der Kunst- und Gewerbegenossenschaft Feinkost. Die Genossenschaft ist grundsätzlich frei von einer politischen oder regligiösen Weltanschauung. Weder von der Genossenschaft noch von den Mitgliedern darf eine Benachteiligung einzlener Mitglieder aufgrund Religion. Geschlecht oder Nationalität ausgehen. Erwerb. Ausbau und Nutzung bzw. Verwaltung des ehemaligen Fabrikgebäudes VEB Feinkost Leipzig . Karl-Liebknecht-Straße 36 in Leipzig. Neben der Bereitstellung von Arbeitsräumen und Werkstätten gehörthierzu auch die Errichtung und Bereitstellung von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen insbesondere einer Hofkantine und hofzentralen Toilettenanlagen; Optimale Funktionsanpassung der Flächen und Räume für die Mieter durch die Gewährung hoher Selbstausbauanteile und Mitgestaltungsmöglichkeiten in allen Prozessen der Entwicklung sowohl des Gesamtbaukörpers als auch der einzelnen Gewerbeflächen; Die Vernetzung von handwerklichen. künstlerischen. gewerblichen und kulturellen Projekten; GezielterAufbau und kleinteiliger Angebotsstruktur auf dem Kunst- und Gewerbehof. Besondere Förderung von Angebot mit handwerklicher Ökologie. effektiver Reparatur und Gebrauchswertverlängerung. Recycling und kunsthandwerklicher. gestalterischer Produktion. Dieim Viertel vorhandene spezifische Angebotsstruktur soll hier stabilisiert und weiterentwickelt werden. Die Verstärkung der stadttouristischen und allgemein touristischen Attraktivität des Feinkostgeländes und darüber hinaus des gesamten Viertels. DieAusdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. soweit Proberäume für Musikgruppen und Bands sowie Marktflächen und entsprechend definierte Räume vermietet werden. Im übrigen ist die Überlassung von Miträumen an Nichtmitglieder nur in Ausnahmefällen zulässig. Sie darf weder der Satzung noch dem Genossenschaftszweck zuwiderlaufen. Will ein Mitglied seine Räume - ausgenommen Proberäume - im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eines sonstigen Zusammenschlusses nutzen.so müssen alle Teilhaber Mitglied der Genossenschaft werden. Sie haben sich zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen für Genossenschaftsräume zu verpflichten. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Eingetreten: Vorstand: Roschig. Katrin. Leipzig. *xx.xx.xx; Scherzer-Heidenberger. Ronald. Leipzig. *xx.xx.xx.
Neueintragungen 20.06.2005




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