Kommunale Entwicklungsgesellschaft m

Amtsgericht Dresden HRB 8685
Kommunale Entwicklungsgesellschaft m.b.H. Kamenz. Kamenz .An den Stadtwerken 2. 01917 Kamenz). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx mit Nachtrag vom xx.xx.xx sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfallsvom selben Tag mit der Städtische Wohnungsgesellschaft m.b.H. Kamenz mit dem Sitz in Kamenz .Amtsgericht Dresden HRB 3911) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 24.08.2006




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