Amtsgericht Leipzig HRB 15701
INTER-FORUM Data Services GmbH. Leipzig OT Mölkau. Sommerfelder Straße 120. 04316 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung der §§ 1 .Firma) und 2 .Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: INTER-FORUM GmbH. Neuer Gegenstand: 1. Die Übernahme von Dienstleistungsaufgaben zur Datenverarbeitung aller Art; 2. die Übernahme von Aufgaben zur Rechnungs- und Verordnungsprüfung im Auftrag. insbesondere im Auftrag von Körperschaften öffentlichen Rechts; 3. die Analyse. Auswertung. Aufbereitung und Archivierung von Daten; 4. die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern. insbesondere Datenverarbeitungsfachkräften; 5. der Vertrieb und Im- und Export von und der Handel mit Waren aller Art. insbesondere mit Software und Datenverarbeitungssystemen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren; 6. die Softwareentwicklung; 7. die Pflege und Wartung von Software. Datenverarbeitungsanlagen. -zubehör und -programmen sowie sonstige Serviceleistungen; 8. die Personalberatung sowie die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen. die Durchführung von Firmenanalysen und alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Tätigkeiten und Geschäfte. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Härtwig. Jörg. Leipzig. *xx.xx.xx; Schaller. Jan. Leipzig. *xx.xx.xx. jeweils einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Krause. Steffen. Eilenburg. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt. Die INTER-FORUM Software Services GmbH mit dem Sitz in Leipzig OT Mölkau .Amtsgericht Leipzig. HRB 16359). die INTER-FORUM Business Services GmbH mit dem Sitz in Leipzig .Amtsgericht Leipzig. HRB 16131) und die INTER-FORUM Healthcare Services GmbH mit Sitz in Leipzig .Amtsgericht Leipzig. HRB 21716) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Gesellschaften vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 20.07.2011
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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