KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH

Amtsgericht Dresden HRB 8167
KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH. Dresden. Am Waldschlösschen 4. 01099 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Erhöhung des Stammkapitals um 38.000.00 EUR auf 650.000.00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der KBS Kommunalberatung GmbH mit Sitz in Dresden .Amtsgericht Dresden HRB 16985) und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages. insbesondere §§ 2 .Gegenstand des Unternehmens). 4 .Stammkapital) und 5. jetzt 9 .Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neuer Gegenstand: Beratung von Städten. Gemeinden. Landkreisen und Kommunen in Entwicklungs-. Sanierungs- und Strukturverbesserungsprozessen und -projekten. prozessorientierte Beratung in den Bereichen Implementierung von Konzepten und Gutachten. Konfliktmanagement. Infrastrukturentwicklung. Erarbeitung von Konzepten zur Umsetzung der Verwaltungsreform. Verbandsgründen und Entflechtung von Zweckverbänden. Die Gesellschaft kann als Sanierungsträger ihre Aufgaben auch als Treuhänder für die vorgenannten Körperschaften erfüllen. Die Gesellschaft ist grundsätzlich in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Bundesland Sachsen-Anhalt tätig. Neues Stammkapital: 650.000.00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Burkersrode. Jens. Radebeul. *xx.xx.xx. mit der Befugnis. im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die KBS Kommunalberatung GmbH mit dem Sitz in Dresden .Amtsgericht Dresden. HRB 16985) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx mit Nachtrag vom xx.xx.xx und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom xx.xx.xx sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 27.11.2015




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