Amtsgericht Dresden HRB 3728
HRB 3728: KommWohnen Görlitz GmbH. Görlitz. Konsulstr. 65. 02826 Görlitz. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 2 .Unternehmensgegenstand). 8 .Geschäftsführung und Vertretung). 9.10.11 .Aufsichtsrat. 12.13 .Gesellschafterversammlung) 14 .Wirtschaftsplan). 16 .Jahresabschluss).. Neuer Gegenstand: .1) Zweck der Gesellschaft ist es. 1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen. 2. die kommunale Siedlungspolitik und MaÃnahmen der Infrastruktur zu unterstützen und MaÃnahmen und Objekte der Gewerbeinfrastruktur zu errichten. zu erwerben und zu betreiben. 3. städtebauliche Entwicklungs- und SanierungsmaÃnahmen durchzuführen. .2) Soweit es zur Erfüllung der in Abs. 1 genannten Zwecke erforderlich ist. kann die Gesellschaft 1. Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Eigenheime und Eigentumswohnungen kaufen. mieten. pachten. veräuÃern. errichten. betreuen. bewirtschaften und verwalten. 2. Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen kaufen. mieten. pachten. bebauen. bewirtschaften. verwalten und veräuÃern. 3. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Läden. Gewerbebauten. wirtschaftliche. soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. .3) Die Gesellschaft ist zu allen MaÃnahmen und Geschäften berechtigt. durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen. sich an ihnen beteiligen. mit ihnen verschmelzen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten. erwerben und pachten. ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten oder ihre Rechtsform wechseln. .4) Die Gesellschaft darf ein anderes Unternehmen i. S. v. § 96a Absatz 1 Halbsatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung .SächsGemO) nur unterhalten. übernehmen oder sich daran beteiligen. wenn den im § 96a Absatz 1 Nummern 1 und 2 sowie 4 bis 13 SächsGemO entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag dieses Unternehmens enthalten sind. .5) Die Errichtung. Ãbernahme und Beteiligung an anderen Unternehmen bedürfen der Zustimmung der Stadt Görlitz.
Veränderungen 05.07.2017
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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