Amtsgericht Leipzig HRB 3622
Wohnungsbaugesellschaft Markkleeberg mbH. Markkleeberg. Rathausstraße 26. 04416 Markkleeberg. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung des § 2 .Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: die von wirtschaftlichen Überlegungen geleitete rein gewerbliche Vermietung. Verwaltung und Entwicklung von Wohn- und Gewerbeimmobilien und damit im Zusammenhang stehender Flächen. Die Gesellschaft kann im Rahmen des § 96 Abs. 1 SächsGemO in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom xx.xx.xx mit Zustimmung der Stadt Markkleeberg andere gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben. selbst errichten oder sich an ihnen auch als persönlich haftende Gesellschaft beteiligen und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen. Sie darf ein anderes Unternehmen jedoch nur unterhalten. übernehmen oder sich daran beteiligen. wenn in dem Gesellschaftsvertrag dieses Unternehmens die Vorgaben der Nummern 1 und 2 sowie 4 bis 13 des § 96 a Abs. 1 SächsGemO in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom xx.xx.xx enthalten sind. sofern sie allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern. die als kommunale Träger der Selbstverwaltung der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen. eine zur Änderung des Gesellschaftsvertrages berechtigende Mehrheit der Anteile hat.
Veränderungen 08.10.2015
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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