Amtsgericht Leipzig HRB 28071
PrimaCom Holding GmbH. Leipzig. Messe-Allee 2. 04356 Leipzig. 1. Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans mit den Verschmelzungsbedingungen für eine grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen der Telekabel Enterprise S.à.r.l. .als übertragender Gesellschaft) und der PrimaCom Holding GmbH .als übernehmender Gesellschaft) ist am xx.xx.xx beim Handelsregister eingereicht worden.2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt:a) als übertragende Gesellschaft: Telekabel Enterprise S.à.r.l.. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung .société à responsabilité limitée) gegründet und bestehend nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg. die im Luxemburgischen Handelsregister .Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B 153.938 eingetragen ist und ihren Sitz in 15. rue Edward Steichen. L-2540 Luxembourg. hat; b) als übernehmende Gesellschaft: PrimaCom Holding GmbH. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. die im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 28071 eingetragen ist und ihren Sitz in Leipzig hat. Geschäftsanschrift: Messe-Allee 2. 04356 Leipzig. Alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist die PrimaCom Holding GmbH mit Sitz in Leipzig. eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 28071. Alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft ist die Tele Columbus AG. mit Sitz in Berlin. eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin .Charlottenburg) unter HRB 161349 B.3. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen: a) Die übertragende Gesellschaft. die Telekabel Enterprise S.à.r.l.. ist eingetragen im Luxemburgischen Handelsregister .Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B 153.938. b) Die übernehmende. die PrimaCom Holding GmbH. im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 28071. 4. a) Da die übertragende Gesellschaft .Telekabel Enterprise S.à.r.l.) eine 100- prozentige Tochtergesellschaft der übernehmender Gesellschaft .PrimaCom Holding GmbH) ist und die übernehmende Gesellschaft .PrimaCom Holding GmbH) eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Tele Columbus AG. sind bei der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft keine Minderheitsgesellschafter vorhanden. b) Als Folge der Verschmelzung gehen alle Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft .Telekabel Enterprise S.à.r.l.) vom Tag der Wirksamkeit der Verschmelzung an auf die übernehmende Gesellschaft .PrimaCom Holding GmbH) .neuer Schuldner) über. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft und der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der beiden an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften Sicherheit zu leisten. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 122a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der jeweiligen Verschmelzung gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht. Sicherheitsleistung zu verlangen. steht Gläubigern nicht zu. die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben. die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich. ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche. insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung. als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein. vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der zu sichernde Anspruch ist - betreffend die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft - unmittelbar geltend zu machen gegenüber derPrimaCom Holding GmbH. Messe-Allee 2. 04356 Leipzig. Der zu sichernde Anspruch ist - betreffend die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft - unmittelbar geltend zu machen gegenüber der PrimaCom Holding GmbH. Messe-Allee 2. 04356 Leipzig oder unmittelbar gegenüber der Telekabel Enterprise S.à.r.l.. 15. rue Edward Steichen. L-2540 Luxembourg. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich. dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen. dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger der Anmeldende ist. gefordert werden muss.Gemäß Artikel 268 Abs. 1 des 1915-Gesetzes können Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften. deren Forderungen zu einem Zeitpunkt vor dem Tag der Veröffentlichung der Notariellen Bestätigung in Mémorial C. Recueil des Sociétés et des Association begründet wurden. ungeachtet gegenteiliger Vereinbarungen innerhalb von zwei .2) Monaten ab dieser Veröffentlichung bei dem Richter. der den Vorsitz über die Kammer des Kreisgerichts .Tribunal d´Arrondissement) führt. welches in dem Bezirk. in dem die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat. und der für Handelssachen im Eilverfahren zuständig ist. einen Antrag auf Bestellung von Sicherheiten für fällige oder noch nicht fällige Verbindlichkeiten stellen. sofern die Verschmelzung einen solchen Schutz erforderlich macht. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der beteiligten Gesellschaften können unter den folgenden Adressen kostenlos angefordert werden: PrimaCom Holding GmbH. Messe-Allee 2. 04356 Leipzig; Telekabel Enterprise S.à.r.l.. 15. rue Edward Steichen. L-2540 Luxembourg.
Vorgänge ohne Eintragung 27.11.2015
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