Amtsgericht Chemnitz HRB 22320
Stadtwerke Annaberg- Buchholz Netz GmbH. Annaberg-Buchholz. Robert-Schumann-Straße 1. 09456 Annaberg-Buchholz. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft jeweils vom xx.xx.xx mit der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie Aktiengesellschaft mit Sitz in Annaberg-Buchholz .Amtsgericht Chemnitz HRB 18749) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung der Verschmelzung im Register des übernehmenden Rechtsträgers am xx.xx.xx. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom xx.xx.xx mit Änderungen vom xx.xx.xx und xx.xx.xx mit der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Annaberg-Buchholz ist durch Verschmelzung beider Rechtsträger zum xx.xx.xx beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der Gesellschaft. deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt. hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten. wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Löschungen 31.08.2015
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