Amtsgericht Leipzig HRB 20869
Green Energy 3000 GmbH. Leipzig. Torgauer Straße 231. 04347 Leipzig. Die Gesellschaft hat am xx.xx.xx den Verschmelzungsplan vom xx.xx.xx zwischen der VENT´SOL´R Sàrl mit Sitz in Paris .Frankreich) und der hiesigen Gesellschaft gemäß § 122d UmwG zum Handelsregister eingereicht. a) An der Verschmelzung nehmen folgende Gesellschaften teil. die in den genannten Registern unter den angegebenen Nummern eingetragen sind: aa) die VENT´SOL´R Sàrl mit Sitz in Paris .Frankreich). Geschäftsanschrift: 41 - 66 Avenue des Champs Elysées à Paris .75008). Frankreich. eingetragen im Handelsregister .registre du commerce et des sociétés) von Paris unter Nummer 479 424 707 - als übertragende Gesellschaft - bb) die Green Energy 3000 GmbH mit Sitz in Leipzig. Geschäftsanschrift: 04347 Leipzig. Torgauer Straße 231. eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 20869 - als aufnehmende Gesellschaft -. b) Nach französischem Recht ist die aufnehmende Gesellschaft gemäß Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzbuches .Code de Commerce) anstelle der übertragenden Gesellschaft Schuldnerin gegenüber denjenigen Gläubigern der übertragenden Gesellschaft. die keine Schuldscheininhaber sind. wobei dies nicht zu einer Neubegründung des Schuldverhältnisses gegenüber diesen Gläubigern führt. Die Gläubiger der aufnehmenden Gesellschaft und der übertragenden Gesellschaft. die keine Schuldscheininhaber sind und deren Forderungen vor Bekanntmachung der Verschmelzung entstanden sind. können innerhalb von 30 Tagen ab der letzten gemäß Artikel R. 236-2 des französischen Handelsgesetzbuches vorgeschriebenen Eintragung Einwendungen gegen die Verschmelzung erheben. Das Gericht verfügt dann die Ablehung dieser Einwendungen oder entweder die Befriedigung der Forderungen oder die Beibringung von Sicherheiten. sofern die aufnehmende Gesellschaft solche anbietet und diese als ausreichend erachtet werden. Werden die Forderungen nicht befriedigt oder die Sicherheiten nicht beigebracht. kann der Gläubiger keine Einwendungen gegen die Verschmelzung als solche erheben. Die von einem Gläubiger vorgebrachten Einwendungen hindern die Durchführung der Verschmelzung nicht. Sonstige Rechte der Gläubiger. die sofortige Befriedigung ihrer Forderungen für den Fall der Verschmelzung der Schuldnergesellschaft mit einer anderen Gesellschaft zu verlangen. bleiben unberührt. Den Gläubigern der aufnehmenden Gesellschaft Green Energy 3000 GmbH mit Sitz in Leipzig wird gemäß §§ 122a. 22 UmwG auf Anmeldung hin Sicherheit geleistet. Die Ansprüche müssen dem Grunde und der Höhe nach zumindest glaubhaft .§ 294 ZPO) gemacht werden. Ebenso müssen die Gläubiger darlegen. dass die Verschmelzung die Befriedigung ihrer Forderungen gefährdet. Der .sichere) Nachweis. dass die Forderung besteht und der Anspruch gefährdet ist. muss dagegen nicht erbracht werden. Soweit die Fälligkeit der Forderung bereits eingetreten ist. kann der Gläubiger nur Befriedigung der Forderung verlangen. nicht aber Sicherheit. Die Gläubiger haben ihre Forderung bei der aufnehmenden Gesellschaft nach Grund und Höhe schriftlich. binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des aufnehmenden Rechtsträgers nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. anzumelden. Die Anmeldung für sämtliche Gläubiger beider beteiligten Gesellschaften ist zu richten an: Postanschrift: Green Energy 3000 GmbH. Torgauer Straße 231. 04347 LeipzigInternet-/ E-Mail-Adresse: [email protected] dieser Anschrift werden den Gläubigern kostenlos auch weitere erschöpfende Auskünfte erteilt. c) Bei beiden beteiligten Gesellschaften bestehen keine Minderheitsbeteiligungen.
Vorgänge ohne Eintragung 19.08.2013
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