Amtsgericht Leipzig HRB 29761
GID Solar GmbH. Delitzsch. Grüner Ring 15. 04509 Delitzsch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx zuletzt geändert am xx.xx.xx. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 .Firma. bisher GID Verwaltungs GmbH und Sitz. bisher München. Amtsgericht München HRB 160405) und 2 .Gegenstand des Unternehmens) sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 100.00 EUR auf 52.100.00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 4 .Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Grüner Ring 15. 04509 Delitzsch. Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb von Photovoltaikanlagen. die Erzeugung von Wärmeenergie und Strom aus Sonnen- und Windenergie und der Vertrieb der erzeugten Energie. Stammkapital: 52.100.00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hinke. Udo. München. *xx.xx.xx; Schumacher. Ullrich. München. *xx.xx.xx. jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis. im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom xx.xx.xx sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit .Teilbetrieb Photovoltaik) von der GID GmbH Co. KG mit dem Sitz in München .Amtsgericht München. HRA 87267) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 16.10.2013
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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