Amtsgericht Chemnitz GnR 119
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Werdau - West eG. Werdau .Zeppelinstr. 18. 08412 Werdau). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom xx.xx.xx sowie des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom xx.xx.xx mit der Wohnungsgenossenschaft Fraureuth eG mit dem Sitz in Fraureuth .Amtsgericht Chemnitz GnR 88) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 08.09.2006
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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