Amtsgericht Dresden HRB 10652
Friedrich Oberflächentechnik GmbH. Hermsdorf. Dresdner Str. 18. 01458 Ottendorf-Okrilla OT Hermsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.400.00 EUR auf 30.000.00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme des unter der Firma GF-Gerhard Friedrich e.K. betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit dem Sitz in Ottendorf-Okrilla .Amtsgericht Dresden. HRA 8160) und die Änderung der §§ 3 .Stammkapital). 2 .Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Ottendorf-Okrilla. Geschäftsanschrift: Dresdner Str. 18. 01458 Ottendorf-Okrilla OT Hermsdorf. Neuer Gegenstand: Vorbereitung und Bearbeitung von Fußbodenoberflächen aus Beton und ähnlichem im Sinne des Holz- und Bautenschutzes; Groß- und Einzelhandel einschließlich Im- und Export mit technischen Geräten und deren Service; Maschinenbaumechanik; Service und Reparatur an Großreinigungsmaschinen. Baumaschinen und technischen Erzeugnissen sowie Handelsvertretung für Konsumgüter und technische Erzeugnisse. Neues Stammkapital: 30.000.00 EUR. persönliche Daten von Amts wegen ergänzt: Geschäftsführer: Friedrich. Gerhard. Ottendorf-Okrilla OT Hermsdorf. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom xx.xx.xx sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen als Ganzes des unter der Firma GF-Gerhard Friedrich e.K. mit dem Sitz in Ottendorf-Okrilla .Amtsgericht Dresden. HRA 8160) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 05.08.2011
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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