FRÖBEL Leipzig gGmbH

Amtsgericht Leipzig HRB 22418
FRÖBEL Leipzig gGmbH. Leipzig .Diezmannstr. 67. 04207 Leipzig). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx. Gegenstand des Unternehmens: Förderung der Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Bereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Erwachsenen und Familienberatung. insbesondere durch den Betrieb von Kindereinrichtungen .Kindertagesstätten. Kindergärten. Horte. Tagesgruppen). Unterhaltung von Bildungseinrichtungen und Begegnungsstätten für Kinder. Jugendliche und Behinderte. Unterhaltung von Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Stammkapital: 25.000.00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schäfer. Hans-Peter. Berlin. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Spindler. Karin. Leipzig. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Ganzes des Vereins FRÖBEL e.V.. mit dem Sitz in Berlin .Amtsgericht Charlottenburg. Vereinsregister NZ 11307) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom xx.xx.xx sowieBeschluss der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx. Die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung wurde am xx.xx.xx in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 07.07.2006




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