Amtsgericht Leipzig VR 1741
Fachverband des Tankstellengewerbes .FTG) Mitteldeutschland e.V.. Leipzig. .Mühlstr. 2. 01454 Radeberg).Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des beteiligten Rechtsträgers Fachverband des Tankstellen- und Garagengewerbes .FTG) Südwest e.V. mit Sitz in Mainz .Amtsgericht Mainz. VR 1437) ebenfalls vom selben Tag mit diesem als Ganzes auf den neu gegründeten Verein Fachverband des Tankstellengewerbes .FTG) Südwest/Mitteldeutschland e.V. mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung des neuen Vereins in das Register des neu gegründeten Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 02.07.2009
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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