Amtsgericht Chemnitz HRB 23716
Eichhorn und Ody/Chemnitz Steuerberatungsgesellschaft mbH. Chemnitz .Schönherrstr. 8. 09113 Chemnitz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx. Gegenstand des Unternehmens: geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG ohne Tätigkeiten. die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind. insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte. Stammkapital: 30.000.00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eichhorn. Michael. Mönchengladbach. *xx.xx.xx; Ody. Markus. Erkrath. *xx.xx.xx. jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis. im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Morgner. Dieter. Chemnitz. *xx.xx.xx; Morgner. Silke. Chemnitz. *xx.xx.xx. Entstanden durch Übertragung eines Teils des Vermögens der Eichhorn und Ody Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Düsseldorf .Amtsgericht Düsseldorf HRB 33604) als Ganzes im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom xx.xx.xx sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG: Die Abspaltung wurde am xx.xx.xx in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 12.09.2007
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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