Amtsgericht Dresden HRB 26597
Dresdner Anzeigenblatt Verlag GmbH. Dresden. Ostra-Allee 20. 01067 Dresden.Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Erhöhung des Stammkapitals um 78.000.00 EUR auf 128.000.00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Dresdner Magazin Verlag GmbH mit dem Sitz in Dresden und die Änderung des § 3 .Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ferner wurden geändert: §§ 1 .Firma). 2 .Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: Dresdner Magazin Verlag GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ostra-Allee 18. 01067 Dresden. Neuer Gegenstand: Herausgabe von Zeitungen und Zeitschriften aller Art. insbesondere von Branchen- und themengebundenen Magazinen als Print- und elektronische Medien sowie Handel mit Anzeigen. Zeitungen und Zeitschriften. Büchern. Tonträgern und Vermittlung von Abonnements und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte in Print- und elektronischen Medien sowie Tätigkeiten auf dem Gebiet Werbung und Marketing. Neues Stammkapital: 128.000.00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dietmann. Carsten. Radeberg OT Ullersdorf. *xx.xx.xx; Radtke. Oliver. Schwerin. *xx.xx.xx. Bestellt: Geschäftsführer: Rutke. Heike. Dresden. *xx.xx.xx; Thinnes. Andreas. Dresden. *xx.xx.xx. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Richter. Dirk. Dresden. *xx.xx.xx. Die Dresdner Magazin Verlag GmbH mit dem Sitz in Dresden .Amtsgericht Dresden HRB 17142) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Gesellschaft hat am xx.xx.xx mit der Dresdner Druck- und Verlagshaus GmbH Co. KG mit dem Sitz in Dresden .Amtsgericht HRA 673) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom xx.xx.xx zugestimmt.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 10.08.2010
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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