Amtsgericht Dresden HRB 25786
BSH ROHBAU RADEBEUL LIMITED. Radebeul .Augustusweg 43. 01445 Radebeul). Private Limited Company .Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht). Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx. Zweigniederlassung der BSH ROHBAU RADEBEUL LTD. mit dem Sitz in Birmingham/Großbritannien. .Handelsregister für England und Wales .Companies House of Cardiff). Nr. 6128477). Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens der ausländischen Gesellschaft: Auftreten als allgemeine Handelsgesellschaft. Ausübung aller anderen Geschäfte. die nach dem Ermessen der Gesellschaft in Verbindung oder im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zweckmäßig sind und zum Vorteil der Gesellschaft ausgeführt werden können und die direkt oder indirekt den Wert des Vermögens. der Vermögensgegenstände oder der Rechte oder die Fachkenntnisse der Gesellschaft erhöhen oder gewinnbringend oder gewinnbringender machen. Kauf oder auf andere Weise Erwerb und Übernahme des ganzen oder eines Teils des Geschäftes. des Vermögens und von Verbindlichkeiten einer Gesellschaft. Unternehmung. Person oder Einrichtung. die Fortführung oder die Absicht der Fortführung eines Geschäfts. das die Gesellschaft bevollmächtigt ist. fortzuführen. oder für das die Gesellschaft Vermögensgegenstände besitzt und das für die Zwecke der Gesellschaft dienlich ist. Kauf oder auf andere Weise Erwerb durch Miete oder Tausch. Pacht oder Leasing von Immobilien oder beweglichem Vermögen oder Vermögenswerten oder von Rechten oder Privilegien. die die Gesellschaft als erforderlich oder dienlich oder geeignet erachtet und auf eine als geeignet erachtete Art und Weise als gewinnbringend behandelt werden können. Fusion. Aufnahme von Teilhaberschaften oder von Vereinbarungen oder andere Vereinigungen über Gewinnbeteiligungen. Interessengemeinschaften. Kooperationen. Joint Ventures. wechselseitigen Konzessionen oder auf andere Art und Weise Fortführung. Durchführung oder geplante Fortführung oder Durchführung von Geschäften und Transaktionen. die die Gesellschaft bevollmächtigt ist. fortzuführen. zu betreiben und die derart geführt werden können. dass diese direkt oder indirekt für die Gesellschaft zweckdienlich sind. mit Gesellschaften. Firmen. Personen und Einrichtungen. Durch Zeichnung. Unterschrift. Kauf oder auf andere Weise Erwerb von Anteilen. Aktien oder Sicherheiten oder Investitionen unabhängig von deren Art oder Unterstützung oder auf andere Weise Hilfe einer Gesellschaft und mit oder ohne Sicherheit der Verkauf. der Besitz. die Neuausgabe oder auf andere Art und Weise die Handhabung von solchen Aktien. Anteilen. Sicherheiten oder Wertpapieren und Rechten oder Optionen sowie der Kauf und der Verkauf von Fremdwährung. Bau. Erschließung. Konstruktion. Wartung. Änderung. Vergrößerung. Abriss. Beseitigung oder Austausch von Gebäuden. Werken. Fabriken. Straßen. Bauten oder Einrichtungen aller Art und Anlagen und Maschinen. die für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft notwendig oder zweckmäßig sind bzw. die Verbindung mit einer Person. Firma oder Gesellschaft für die Durchführung der oben genannten Aktivitäten. Abschluss von Vereinbarungen mit Regierungen oder obersten Behörden. Kommunalbehörden oder anderen Behörden und der Erwerb von Rechten. Konzessionen. Bevollmächtigungen und Privilegien. die für die Ziele der Gesellschaft förderlich sein können. von diesen Regierungen oder Behörden. Erlangung urkundlicher Übertragungen. Kauf oder auf andere Art und Weise Erwerb von Konzessionen. Verträgen. Lizenzen. urkundlichen Übertragungen. Warenzeichen. Urheberrechten oder Rechten jeder Art. Patenten. Erfindungen. Privilegien. exklusiv oder auf andere Weise. Bevollmächtigungen. Monopolen. Unternehmungen oder Geschäften oder Rechten oder einer Option in Verbindung mit denselben und die Ausführung und Erfüllung der Bedingungen derselben und deren Realisierung. Betrieb gemäß diesen. Entwicklung. Gewährung von Lizenzen gemäß denselben und Nutzung. Aufrechterhaltung oder Verkauf. die Verfügung und Handel mit denselben auf die Art und Weise. die die Gesellschaft als zweckdienlich erachtet. Beantragung. Erlangung und Erwerb von einstweiligen Verfügungen. Gesetzen oder Satzungen. die es der Gesellschaft ermöglichen. ihre Geschäftsziele zu verwirklichen oder eine Änderung der Satzung der Gesellschaft zu bewirken oder für irgendwelche anderen Zwecke. die angemessen zu sein scheinen sowie Widerspruch gegen Verfahren oder Anträge. die direkt oder indirekt die Interessen der Gesellschaft beeinträchtigen können. Förderung oder Teilnahme an der Förderung von einer Gesellschaft für die Zwecke des Erwerbs aller oder eines Teiles des Geschäfts. Anlagen. Vermögensgegenstände. Rechte und Verbindlichkeiten einer Gesellschaft. unabhängig davon. ob deren Gegenstände denen der Gesellschaft ähnlich sind oder nicht. oder für andere Zwecke. die direkt oder indirekt den Interessen der Gesellschaft förderlich sind und die Platzierung oder Sicherung der Platzierung. Unterzeichnung. Subskription für oder auf anderen Art und Weise aller oder eines Teiles von Aktien. Schuldverschreibungen oder anderen Wertpapieren einer solchen anderen Gesellschaft. Abschluss von Vereinbarungen oder Verträgen mit einer Person. einer Firma oder einer Gesellschaft für die Durchführung des gesamten oder eines Teiles der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und die Festsetzung und Festlegung der Vergütung derselben. die durch monetäre Zahlung. Zuteilung von Anteilen .voll eingezahlt oder teilweise eingezahlt) oder auf andere Art und Weise erfolgen kann. Der Verkauf. Austausch. Miete. Gewährung von Lizenzen. Verfügung. Nutzung oder auf andere Art und Weise Handhabung der gesamten Gesellschaft. des Vermögens. der Wirtschaftsgüter. der Rechte und Leistungen der Gesellschaft oder eines Teils derselben gegen eine solche Gegenleistung. die als zweckdienlich erachtet wird und im Besonderen gegen Anteile. Aktien oder andere Wertpapiere. die voll oder teilweise einbezahlt sind. Zahlung für Rechte oder Vermögenswerte. die durch die Gesellschaft erworben werden und die Vergütung einer Person. Firma oder Gesellschaft für die Erbringung von Leistungen für die Gesellschaft. entweder durch Barzahlung oder durch die Zuteilung von Anteilen. Schuldverschreibungen oder anderer Sicherheiten der Gesellschaft. die voll oder teilweise eingezahlt sind oder auf andere Weise gutgeschrieben werden und die Zahlung aller oder eine Teils der vorläufigen Auslagen der Gesellschaft und von Gesellschaften. die durch die Gesellschaft gegründet oder unterstützt werden. Die Anlage von Geldern der Gesellschaft. die nicht sofort für irgendwelche Zwecke der Gesellschaft erforderlich sind. durch den Kauf von Anteilen oder Wertpapieren der Gesellschaft oder durch den Kauf von Anteilen an Land oder Gebäuden oder auf eine solche Art und Weise. die jeweils als zweckdienlich erachtet wird. Sicherung der Zahlung von Schuldverschreibungen. Anleihen. Schuldscheinen. Hypotheken. Grundschulden. Obligationen. Anteilen. Dividenden. Wertpapieren. Geldern oder Anteilen oder die Ausführung von Verträgen oder Verpflichtungen der Gesellschaft. Firma oder Person und die Gewährung von Haftungsfreistellungen und Garantien gleich welcher Art und der Abschluss von Beteiligungen oder Poolvereinbarungen mit einer Person. Firma oder Gesellschaft. deren Geschäftsgegenstände denen der Gesellschaft ähnlich sind. Gewährleistung oder Haftungsfreistellung oder Gewährung von Sicherheiten durch persönliche Verpflichtung oder förmliches Abkommen oder durch Hypothek oder durch die Belastung der gesamten oder eines Teiles der Gesellschaft. des Vermögens und der Wirtschaftsgüter. des gegenwärtigen und zukünftigen und nicht eingeforderten Kapitals der Gesellschaft oder durch alle Methoden oder eine dieser Methoden. die Ausführung von Verträgen oder Verpflichtungen einer Person. Firma oder Gesellschaft. gleich welcher Art. Vorauszahlung. Verleihen oder Anlage von Beträgen oder Gewährung von Krediten für oder bei einer Gesellschaft. Firma oder Person zu solchen Bedingungen. die mit oder ohne Sicherheit als geeignet erachtet werden. Zeichnung. Erstellung. Annahme. Indossament. Diskontierung. Ausführung und Ausgabe sowie Kauf. Verkauf und Handel mit Wechsel. Schuldscheinen. Konnossementes. Optionsscheinen und anderen begebbaren oder übertragbaren Dokumenten oder Wertpapieren. Aufnahme oder Leihen und Sicherung oder Tilgung von Schulden oder Verpflichtungen der Gesellschaft und der Erhalt von Geldern zur Hinterlegungen oder als Darlehen. auf eine solche Art und Weise und zu solchen Bedingungen. die als zweckmäßig und geeignet erscheinen und im Besonderen Hypotheken und Belastungen und die Ausgabe von Schuldverschreibungen oder Obligationen. Anteilen oder anderen Wertpapieren gleich welcher Art bezüglich des gesamten oder eines Teiles des Unternehmens. des Eigentums. des Vermögens oder der Rechte der Gesellschaft. sowohl gegenwärtig. zukünftig und einschließlich des nicht eingeforderten Kapitals. Gründung und Aufrechterhaltung oder Beteiligung an einem Projekt für den Erwerb von Anteilen der Gesellschaft oder seiner Holdinggesellschaft durch Treuhänder. die durch oder zugunsten der Mitarbeiter .einschließlich Vorstandsmitglieder. die in einem entlohnten Arbeitsverhältnis sind oder ein Amt ausüben) der Gesellschaft oder .soweit dies durch das Gesetz zulässig ist) einer der Tochtergesellschaften der Gesellschaft gehalten werden. und das Ausleihen von Geldern .soweit wie oben genannt) an solche Mitarbeiter. um es diesen zu ermöglichen. die Anteile an der Gesellschaft oder deren Holdinggesellschaft zu erwerben und ein solches Projekt für die Beteiligung solcher Mitarbeiter an Gewinnen zu formulieren und zu realisieren. Einrichtung und Aufrechterhaltung oder Vermittlung der Einrichtung und Aufrechterhaltung von beitragspflichtigen oder nicht beitragspflichtigen Renten oder Pensionsfonds zugunsten von Personen. die zu jeder Zeit im Beschäftigungs- oder Dienstleistungsverhältnis der Gesellschaft oder einer Gesellschaft. die eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft ist oder einer Holdinggesellschaft oder eine Gesellschaft. die auf andere Weise mit der Gesellschaft verbunden oder angegliedert ist. standen oder waren. oder die Vorstandsmitglieder oder leitende Angestellte der Gesellschaft oder einer solchen anderen Gesellschaft sind oder waren und Frauen. Witwen. Familien und die Angehörigen solcher Personen und die Gewährung oder Vermittlung von Schenkungen. Gratifikationen. Renten. Zuwendungen oder Bezügen und die Einrichtung. Unterstützung und Zeichnung von Institutionen. Vereinigungen. Vereinen oder Fonds. die zugunsten oder zum Vorteil der Interessen und dem Wohlbefinden der Gesellschaft oder einer solchen anderen Gesellschaft dienen und die Durchführung von Zahlungen an oder für die Versicherung einer solchen Person und die Ausführung solcher obigen Angelegenheiten. entweder allein oder in Verbindung mit einer solchen Gesellschaft wie oben genannt. Kauf und die Aufrechterhaltung einer Versicherung für und zugunsten einer Personen oder Personen. die zu einem beliebigen Zeitpunkt Vorstandsmitglieder. leitende Angestellte oder Mitarbeiter oder Prüfer der Gesellschaft oder einer anderen Gesellschaft. die deren Holdinggesellschaft ist oder einer Gesellschaft. die mit der Gesellschaft verbunden ist oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft oder Treuhänder des Rentenfonds. in dem Mitarbeiter der Gesellschaft oder einer solchen Gesellschaft oder Tochtergesellschaft beteiligt sind. sind oder waren. einschließlich .jedoch ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Obigen) einer Versicherung betreffend einer Haftung. die durch solche Personen bezüglich einer Handlung oder Unterlassung in der tatsächlichen oder angenommenen Ausführung bzw. Ausübung der Pflichten bzw. in der Ausübung oder angenommenen Ausübung der Vollmachten bzw. auf andere Art und Weise in Verbindung mit deren Pflichten. Vollmachten oder Ämtern in Bezug auf die Gesellschaft oder einer anderen solchen Gesellschaft. Tochtergesellschaft oder Rentenfonds und in einem solchen Umfang. wie dies durch das Gesetz zulässig sein kann. entsteht und Schadloshaltung oder Entlastung einer solchen Person gegen oder von einer solchen Verpflichtung; für die Zwecke dieser Klausel haben die Begriffe Holdinggesellschaft und Tochtergesellschaft die gleichen Bedeutungen wie die des Companies Act 1985 .Gesetz über Kapitalgesellschaften) und in der Fassung des Companies Act 1989. Verteilung in bar oder auf andere Art und Weise von Vermögen und Vermögensgegenständen der Gesellschaft unter den Gesellschaftern der Gesellschaft. jedoch vorbehaltlich einer durch das Gesetz erforderlichen Zustimmung. Veranlassung der Eintragung. Anerkennung oder Gründung der Gesellschaft in England oder gemäß den Gesetzen eines Territoriums außerhalb von England. Ausgabe von Sicherheiten. die die Gesellschaft für andere Zwecke durch die Absicherung oder Schadloshaltung oder Befriedigung einer Verpflichtung. die durch die Gesellschaft unternommen oder deren Übernahme durch die Gesellschaft vereinbart wurde. bevollmächtigt ist. auszugeben. Ausführung sämtlicher vorstehend genannter Dinge und Angelegenheiten in einem beliebigen Teil der Welt als Auftraggeber. Agenten. Vertragspartner. Treuhänder oder auf andere Art und Weise und durch oder mittels Tochtergesellschaften. Agenten. Subunternehmer oder Treuhänder oder auf andere Art und Weise. entweder allein oder zusammen mit anderen. Durchführung aller anderen Dinge. die nach Ansicht der Gesellschaft den oben genannten Zeilen ganz oder teilweise zuträglich sind. Gegenstand des Unternehmens der Zweigniederlassung: Bauunternehmung. Stammkapital: 2.00 GBP. Die Gesellschaft wird durch die Direktoren vertreten. Ist nur ein Direktor bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Direktoren bestellt. so wird die Gesellschaft durch die Direktoren gemeinsam vertreten. Direktor: Hirsch. Peter. Radebeul. *xx.xx.xx.
Neueintragungen 25.07.2007
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