Amtsgericht Leipzig HRB 24592
BCK-Systeme Datentechnik GmbH. Zwenkau. Spenglerallee 12-14. 04442 Zwenkau.Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma und Gegenstand des Unternehmens. Neue Firma: SSM euromicron GmbH - ein Unternehmen der euromicron Gruppe. Neuer Gegenstand: Planung. Errichtung. Einbau. Inbetriebnahme und Service von Produkten. Anlagen. Systemen und Netzwerken in den Bereichen Nachrichtentechnik. Elektrotechnik. Sicherheitstechnik. Brandmeldetechnik. Mobilfunktechnik sowie Daten- und Kommunikationstechnik und allen angrenzenden Systemen; Analyse. Überwachung. Restrukturierung und Optimierung von Anlagen und Netzwerken sowie deren Sicherheit und Leistungsfähigkeit; Handel und Vertrieb von Gütern und Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Nachrichten-. Sicherheits-. Informations-. Daten- und Kommunikationstechnik im In- und Ausland. sowie zugehörige Beratungsleistungen. Bestellt: Geschäftsführer: Büttner. Andreas. Kitzscher. *xx.xx.xx; Winkler. Ralf. Korschenbroich. *xx.xx.xx. jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jahn. Tobias. Erfurt. *xx.xx.xx; Semmler. Gerhard. Beesenstedt. *xx.xx.xx; Wampfler. Rainer. Fockendorf. *xx.xx.xx. Die SSM euromicron GmbH - ein Unternehmen der euromicron Gruppe mit dem Sitz in Zwenkau .Amtsgericht Leipzig. HRB 14310) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 04.02.2009
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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