Amtsgericht Chemnitz HRB 22632
Akademie Mylau/Vogtland gGmbH. Mylau .Friedenshain 2. 08499 Mylau). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx mit Nachtrag vom xx.xx.xx. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung durch die Förderung von Bildung und Erziehung sowie Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung von Bildungs- und Forschungseinrichtungen verwirklicht. in denen: - Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt werden. die sich vorzugsweise an Personen mit abgeschlossener Berufs-. Fach- oder Hochschulbildung richten. die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder den beruflichen Ein- und Aufstieg beabsichtigen; - bzw. durch die Unterstützung von Unternehmen der Industrie. Handel. Handwerk und Gewerbe durch Wissenstransfer und Vermittlung von Know-how erfolgt; - wissenschaftliche Veranstaltungen durchgeführt werden und Bearbeitung von angewandten Forschungsaufgaben im wirtschaftsnahen und außeruniversitären Bereich im Auftrag von Kammern. Verbänden. Bund und Ländern für multivalente Anwendung erfolgt. Stammkapital: 25.000.00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Fabian. Volker. Mylau. *xx.xx.xx; Opitz. Joachim. Burgstädt. *xx.xx.xx. jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Akademie Mylau/Vogtland e.V. mit dem Sitz in Mylau/Vogtland .Amtsgericht Auerbach. VR 639).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Das Stammkapital ist in voller Höhe als Sacheinlage erbracht auf Grund Umwandlung der Akademie Mylau/Vogtland e.V. . Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 20.02.2006
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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