Amtsgericht Saarbrücken HRB 17011
W+ST Wirtschaftsprüfung Geschäftsführungs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dillingen/Saar .Münchener Straße 1. 66763 Dillingen/Saar). Aktiengesellschaft. Satzung vom xx.xx.xx mit Änderung vom xx.xx.xx und xx.xx.xx. Gegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Untersuchungen. die Prüfung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen einschließlich zu erteilender Bestätigungsvermerke. die Erstellung von Gutachten. die Mitwirkung in Rechtsangelegenheiten. soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen sowie die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlich Fragen einschließlich der Vertretung vor den entsprechenden Behörden. Grundkapital: 50.000.00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt. so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Baus. Georg. Saarbrücken. *xx.xx.xx; Fleury. Stefan. Saarlouis. *xx.xx.xx; Groß. Felix. Beckingen. *xx.xx.xx; Hartz. Harry. Blieskastel. *xx.xx.xx; Pfefferle. Gerhard. Dillingen/Saar. *xx.xx.xx; Ternig. Helmut. Wadern. *xx.xx.xx; Thiedemann. Harry. Blieskastel. *xx.xx.xx. jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der W + ST Treuhand Geschäftsführungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Dillingen/Saar .Amtsgericht Saarbrücken HRB 16539) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx in Verbindung mit Beschluss vom xx.xx.xx und Beschluss vom xx.xx.xx. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 05.05.2008
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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