Amtsgericht Lebach VR 3317
Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden e.V.. Saarwellingen-Reisbach .Zum Herrenwald 24. 66793 Saarwellingen). Der Verein ist verschmolzen durch Neugründung mit dem neu einzutragenden Verein "Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden Saar-West e.V." mit Sitz in Saarwellingen-Reisbach auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom xx.xx.xx. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung in das Vereinsregister des neu gegründeten Vereins wirksam.Nicht eingetragen:Den Gläubigern des Vereins ist. wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 08.07.2015
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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