Amtsgericht Saarbrücken GnR 120
Volksbank Sulzbachtal eG. Sulzbach .Sulzbachtalstraße 58. 66280 Sulzbach).Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom xx.xx.xx und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der Volksbank Dudweiler eG mit Sitz in Saarbrücken-Dudweiler .Amtsgericht Saarbrücken GnR 322) verschmolzen..Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Genossenschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG: Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Volksbank Dudweiler .Amtsgericht Saarbrücken GnR 322) ist durch die heutige Eintragung im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Genossenschaft wirksam geworden.Die Firma der übertragenden Genossnschaft ist erloschen.
Löschungen 11.07.2005
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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