Vereinigte Volksbank eG im Regionalverband Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken GnR 322
Vereinigte Volksbank eG im Regionalverband Saarbrücken. Sulzbach/Saar. Sulzbachtalstraße 58. 66280 Sulzbach/Saar. Die Vertreterversammlung vom xx.xx.xx hat eine Änderung der Satzung in §§ 1.Firma und Sitz). 2.Zweck und Gegenstand). 5.Kündigung). 8.Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft). 9.Ausschluss). 11.Rechte der Mitglieder). 18.Zusammensetzung und Dienstverhältnis). 22.Aufgaben und Pflichten).23.Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat). 24.Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats). 26c.Wahlturnus und Zahl der Vertreter). 26d.Aktives Wahlrecht).27.Frist und Tagungsort). 28.Einberufung und Tagesordnung). 30.Gegenstände der Beschlussfassung). 31.Mehrheitserfordernisse). 33.Abstimmungen und Wahlen). 37.Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben). 42.Jahresabschluss und Lagebericht). 43.Verwendung des Jahresüberschusses) und 46.Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung des Namens und die Erweiterung des Gegenstands beschlossen. Firma geändert. nun: Vereinigte Volksbank eG Dillingen * Dudweiler * Sulzbach/Saar. Geschäftsanschrift: Sulzbachtalstraße 58. 66280 Sulzbach/Saar. Gegenstand erweitert. nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften. insbesondere die Pflege des Spargedankens. vor allem durch Annahme von Spareinlagen. die Annahme von sonstigen Einlagen. die Gewährung von Krediten aller Art. die Übernahme von Bürgschaften. Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften. die Durchführung des Zahlungsverkehrs. die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten. die Vermögensberatung. Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten. die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen. Versicherungen und Reisen. die Vermittlung oder der Verkauf von Immobilien. Immobiliengeschäfte.Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom xx.xx.xx und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der Volksbank Dillingen eG mit Sitz in Saarwellingen .Amtsgericht Saarbrücken GnR 94) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2. 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 15.07.2013




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