Amtsgericht Saarbrücken HRB 18918
VDM Management GmbH. Saarbrücken. Dudweiler Landstraße 99. 66123 Saarbrücken.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Dudweiler Landstraße 99. 66123 Saarbrücken. Die Übernahme der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters der VDM Verlag Dr. Müller GmbH Co. KG. die das Verlagsgeschäft zum Gegenstand hat; die Übernahme der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters der VDM lT-Dienstleistungen GmbH Co. KG. die die Einbringung von lT-Dienstleistungen zum Gegenstand hat; die Übernahme der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters der LAP LAMBERT Academic Publishing GmbH Co. KG. die den Betrieb eines Verlages mit dem Schwerpunkt englischsprachige Wissenschaftsliteratur unter lizenzmäßiger Verwendung der Marke LAP Lambert Academic Publishing zum Gegenstand hat; die Übernahme der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters der Südwestdeutscher Verlag für Hochschulschriften GmbH Co. KG. die den Betrieb eines Verlages mit dem Schwerpunkt Dissertationen und Habilitationen wissenschaftlicher Hochschulen unter Iizenzmaßiger Verwendung der Wort/Bild-Marke "Südwestdeutscher Verlag für Hochschulschriften" zum Gegenstand hat. sowie ggf. in weiteren Kommanditgesellschaften. 50.000.00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Müller. Wolfgang. Saarbrücken. *xx.xx.xx; Schulligen. Christoph. Saarbrücken. *xx.xx.xx; von Krosigk. Esther. Köln. *xx.xx.xx. jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der VDM Verwaltung Aktiengesellschaft. Saarbrücken .Amtsgericht Saarbrücken. HRB 16777) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom xx.xx.xx. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 17.09.2010
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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