Peter Gross Hoch- und Tiefbau GmbH Co

Amtsgericht Saarbrücken HRA 10960
Peter Gross Hoch- und Tiefbau GmbH Co. KG. St. Ingbert. Dudweilerstraße 80. 66386 St. Ingbert. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Pfungstadt. 64319 Pfungstadt. Geschäftsanschrift: Darmstädter Straße 119. 64319 Pfungstadt; Zweigniederlassung Kaiserslautern. 67663 Kaiserslautern. Geschäftsanschrift: Merkurstraße 3a. 67663 Kaiserslautern; Zweigniederlassung Karlsruhe. 76229 Karlsruhe. Geschäftsanschrift: An der Roßweid 16. 76229 Karlsruhe. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Kipper. Markus. Mandelbachtal. *xx.xx.xx; Müller. Kurt. St. Ingbert. *xx.xx.xx; Rupp. Jürgen. St. Ingbert. *xx.xx.xx; Walter. Steffen. Germersheim. *xx.xx.xx. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Hauptniederlassung St. Ingbert: Busche. Thomas. Vöklingen. *xx.xx.xx; Klein. Markus. St. Wendel. *xx.xx.xx; Klotz. Karlheinz. Dörrebach. *xx.xx.xx; Lorenz. Alan. Homburg. *xx.xx.xx. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung Pfungstadt: Alles. Peter. Hoppstädten-Weiersbach. *xx.xx.xx; Hoffbauer. Jens. Oberursel. *xx.xx.xx. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung Kaiserslautern: Oberländer. Bernd. Hintertiefenbach. *xx.xx.xx. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx Teile des Vermögens der Peter Gross GmbH Co. KG Bauunternehmung mit Sitz in St.Ingbert .Amtsgericht Saarbrücken HRA 31029). und zwar das dem Geschäftsbetrieb zuzuordnende Vermögen. als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3. 126 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederung ist durch die am xx.xx.xx erfolgte Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 30.09.2011




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