Amtsgericht Saarbrücken HRB 5764
Onimus Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Saarbrücken .Weinbergweg 15. 66119 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung der Firma Onimus Pharmaprint Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom xx.xx.xx. der Gesellschafterversammlung der Firma OM² Onimus MultiMedia GmbH vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung der Firma Werbeagentur Onimus Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Onimus Pharmaprint Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kleinblittersdorf .AG Saarbrücken HRB 8149) sowie mit der OM² Onimus MultiMedia GmbH mit Sitz in Kleinblittersdorf .AG Saarbrücken HRB 8150) und der Werbeagentur Onimus Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kleinblittersdorf .AG Saarbrücken HRB 8131) als übertragende Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2. 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme -verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 11.08.2006
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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