Amtsgericht Saarbrücken HRB 15911
MARC + SCHEER Versicherungsmakler GmbH. St. Wendel .St. Wendel). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Übernahme der Vermögens der Marc-Saar GmbH mit Sitz in St. Wendel .Amtsgericht Saarbrücken HRB 81117) und der Scheer Assekuranz Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Heusweiler .Amtsgericht Saarbrücken HRB 7515) als Ganzes im Wege der Verschmelzung zur Neugründung nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom xx.xx.xx und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom xx.xx.xx. Gegenstand: Die Vermittlung von Versicherungen. Bausparverträgen und artverwandten Dienstleistungen und die damit verbundene Beratung. ferner die Erstellung von Versicherungsanalysen und Deckungskonzepten. Die Gesellschaft ist berechtigt. die persönliche Haftung und Geschäftsführung der MS Wirtschafts- und Finanzberatung GmbH Co. KG. St. Wendel zu übernehmen. deren Gegenstand die Vermittlung von Immobilien. Serviceleistungen für Vertriebsgesellschaften. Betriebs- und Finanzplanungen auf Honorarbasis sowie Netzwerkkoordination für beratende Tätigkeiten sind. Stammkapital: 190.000.00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Oberbillig. Klaus Peter. Völklingen. *xx.xx.xx; Scheer. Jörg-Dieter. Blieskastel. *xx.xx.xx. jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 25.08.2006
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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