Amtsgericht Saarbrücken VR 2200
Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V.. Saarbrücken. .Harthweg 15. 66119 Saarbrücken).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliedersammlung vom xx.xx.xx und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit dem Landesverband Bürowirtschaft Saar e.V. -LBW-Saar- mit Sitz in Saarbrücken .Amtsgericht Saarbrücken VR 2225) verschmolzen. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliedersammlung vom xx.xx.xx und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit dem Tabakwarenfachverband Saar e.V. mit Sitz in Saarbrücken .Amtsgericht Saarbrücken VR 2408) verschmolzen. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliedersammlung vom xx.xx.xx und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der Verband der Eisenwarenhändler - VdE - e.V. mit Sitz in Saarbrücken .Amtsgericht Saarbrücken VR 2669) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 08.05.2009
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