Amtsgericht Saarbrücken HRB 100089
IPCOM Solutions GmbH. Kleinblittersdorf. Am Hang 11 a. 66271 Kleinblittersdorf. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt. im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Geschäftsführer der Gesellschaft haben eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht .§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2. § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.Es ist beabsichtigt. den Verein von Amts wegen gemäß § 395 FamFG zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.Es ist beabsichtigt. die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.Es ist beabsichtigt die Firma von Amts wegen gemäß § 31 Abs 2 HGB zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.Es ist beabsichtigt. die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern. deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft. deren Forderungen begründet worden sind. bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist. Sicherheit zu leisten. wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur 2. 2.Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 2 Bezug genommen.
Berichtigungen 15.03.2012
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