HRB 43939: RBW Immobilien GmbH

Amtsgericht Saarbrücken HRB 43939
HRB 43939: RBW Immobilien GmbH. Eppelborn. Brühlstraße 13. 66571 Eppelborn. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung des Gesellschaftvertrages in den §§ 2 .Gegenstand). 4 .Stammkapital. Stammeinlagen). 10 .Gesellschafterbeschlüsse). 11 .Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals .50.000.00 DEM) auf Euro-Beträge. die Erhöhung des Stammkapitals von umgerechnet 25.564.59 EUR um 435.41 EUR auf 26.000.00 EUR sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 .Stammkapital. Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000.00 EUR auf 50.000.00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der LeVoBa Immobilien GmbH mit Sitz in Lebach .Amtsgericht Saarbrücken HRB 52705) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden. die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien. das Erstellen von Gebäuden als Bauträger. die Vermietung derselben. die Immobilienvermittlung. sowie die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen. sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Neues Stammkapital: 50.000.00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Buchheit. Frank. Lebach. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis. nun: Geschäftsführer: Bastuck. Andreas. Eppelborn. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der LeVoBa Immobilien GmbH mit Sitz in Lebach .Amtsgericht Saarbrücken HRB 52705) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2. 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 25.08.2016




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