Amtsgericht Saarbrücken HRB 15498
HRB 15498: TLP Wirtschaftsberatung GmbH. Saarbrücken. Heidenkopferdell 2. 66123 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Ãnderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 .Firma). 2 .Gegenstand des Unternehmens). 3 redaktionell .Stammkapital. Stammeinlagen) und 16 .Bekanntmachungen) und mit ihr die Ãnderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: TLP Holding GmbH. Neuer Gegenstand: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens. insbesondere von Unternehmensbeteiligungen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen. Die Gesellschaft hat nach MaÃgabe des Ausgliederungplanes vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx Teile ihres Vermögens und zwar den Teilbetrieb "operatives Geschäft" mit den in § 4 und den dort genannten Anlagen bezeichneten Aktiva und Passiva als Gesamtheit im Wege der Uwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete TLP Wirtschaftsberatung GmbH mit Sitz in Saarbrücken .Amtsgericht Saarbrücken HRB 103562) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 18.11.2016
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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