Amtsgericht Saarbrücken HRB 10948
HRB 10948: VGS - Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbH. Saarbrücken. Am Hauptbahnhof 6-12. 66111 Saarbrücken. Die Gesellschaft hat nach MaÃgabe des Ãbertragungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Verbandsversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Vermögensübertragung auf den Zweckverband Personennahverkehr Saarland mit derzeitigem Sitz in Ottweiler übertragen. Der Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Löschungen 22.09.2017
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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