Amtsgericht Saarbrücken HRB 101572
Scientific Consilience GmbH. Saarbrücken. Geb. A 1.2. Universität des Saarlandes. 66123 Saarbrücken.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx. Geschäftsanschrift: Geb. A 1.2. Universität des Saarlandes. 66123 Saarbrücken. Gegenstand: Die Erbringungen von Dienstleistungen im Bereich des Scientific Computing. insbesondere aber nicht abschließend: - Auftragsforschung für Unternehmen und sonstige Einrichtungen alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen. - Entwicklung maßgeschneiderter Algorithmen und Softwarelösungen für hochwertige Analyse- und Forschungssoftware für Unternehmen. - Beratung von Unternehmen im Bereich des Scientific Computing. inklusive der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern. Stammkapital: 25.000.00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Neumann. Dirk. Wuppertal. *xx.xx.xx; Dr. Rurainski. Alexander. Dipl.-Informatiker. Zweibrücken. *xx.xx.xx. jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Scientific Consilience Dr. Neumann. Dr. Rurainski - Partnerschaft Chemiker. Informatiker mit dem Sitz in Saarbrücken .Amtsgericht Saarbrücken PR 108) nach Maßgabe des Beschlusses der Partner und der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 25.03.2014
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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