Amtsgericht Saarbrücken GnR 339
Volksbank Saarpfalz eG. Homburg. Talstraße 39. 66424 Homburg. Die Vertreterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung der Satzung in §§ 1 .Firma und Sitz). 2 .Zweck und Gegenstand). 12 .Pflichten der Mitglieder). 22 .Aufgaben und Pflichten). 23 .Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat). 24 .Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats). 26e .Wahlverfahren) und 40 .Beschränkte Nachschusspflicht) beschlossen. Neue Firma: Volks- und Raiffeisenbank Saarpfalz eG. Geschäftsanschrift: Talstraße 39. 66424 Homburg. Neuer Gegenstand: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts. insbesondere die Pflege des Spargedankens. vor allem durch Annahme von Spareinlagen; die Annahme von sonstigen Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften. Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung. Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen. Versicherungen. Reisen. sonstigen Dienstleistungen und Immobilien; der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen. Bestellt als Vorstand: Huwig. Konrad. Wadgassen. *xx.xx.xx; Palm. Christoph. Homburg. *xx.xx.xx. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom xx.xx.xx und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der VR Bank Saarpfalz eG .Amtsgericht Saarbrücken GenR 128) unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2. 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 13.08.2015
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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