Amtsgericht Saarbrücken GnR 1
Volksbank Saarlouis e.G.. Saarlouis .Saarbrücker Straße 24-26. 66740 Saarlouis). Die Vertreterversammlung vom xx.xx.xx hat eine Änderung des Statuts in § 1 .Firma und Sitz). 23 .Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat). 24 .Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats). 25 .Konstituierung. Beschlussfassung). 26 .Wahlturnus und Zahl der Vertreter) und in § 46 .Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert. nun: Neue Firma: Volksbank Westliche Saar plus eG. Bestellt als Vorstand: Soester. Edgar. Überherrn. *xx.xx.xx; Ziegler. Manfred. Saarwellingen. *xx.xx.xx. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom xx.xx.xx und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der Volksbank Saar West eG mit Sitz in Saarlouis .Amtsgericht Saarbrücken GnR 12) unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2. 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 01.06.2014
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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