Geimeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft des Stadtverbandes Saarbrücken mbH

Amtsgericht Saarbrücken HRB 14762
Geimeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft des Stadtverbandes Saarbrücken mbH. Saarbrücken .Am Schlossplatz 6. 66119 Saarbrücken). Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 .Gegenstand des Unternehmens). 5 .Dauer der Gesellschaft. Kündigung). 8 .Gesellschafterversammlung). 10 .Aufgaben des Aufsichtsrates) und 12 .Wirtschafts- und Finanzplan) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Schaffung. Vermittlung oder Organisation von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. für Personen. die die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II und nach dem SGB XII erfüllen. Der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften oder das Betreiben von Nebengeschäften ist nur zulässig. wenn dadurch Gegenstand und Zweck des Unternehmens gefördert werden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zur Umsetzung dieser Zwecke ist die Gesellschaft berechtigt. Leistungen und Lieferungen für Dritte zu tätigen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nur insoweit eigenwirtschaftliche Zwecke. als dies zur gemeinnützigen Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlich ist. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Vertrag festgesetzten Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Das gilt auch für einen etwaigen Gewinn der Gesellschaft. so dass die Gesellschafter keine Gewinnanteile erhalten. Bei ihrem Ausscheiden erhalten die Gesellschafter nicht mehr als ihre eingezahlten Stammeinlagen zurück. vorausgesetzt. dass diese nicht zur Begleichung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft benötigt werden. Niemand darf durch Ausgaben. die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind. oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Im Fall der Liquidation oder sonstigen Auflösung der Gesellschaft ist das verbleibende Vermögen auf den Stadtverband Saarbrücken zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zu übertragen. Vorher hat eine Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt zu erfolgen.
Veränderungen 24.01.2005




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