Amtsgericht Saarbrücken HRA 9640
Dipl.-Kfm. Frey e.K.. Saarbrücken .Graf-Johann-Straße 14. 66121 Saarbrücken. Handel. Vermittlung und Verwaltung von Immobilien.). Einzelkaufmann. Inhaber: Frey. Günther. Saarbrücken. *xx.xx.xx. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Dipl.-Kfm. Frey GmbH mit Sitz in Saarbrücken .AG Saarbrücken HRB 5246) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 13.06.2005
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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