Amtsgericht Lübeck HRB 9750 HL
Unser Lübeck Kultur-Magazin gemeinnützige Unternehmergesellschaft .haftungsbeschränkt). Lübeck. Aegidienstr. 37. 23552 Lübeck. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur. insbesondere in der Hansestadt Lübeck. 2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung eines Kulturmagazins im Internet. in dem sich kulturinteressierte Bürger über das kulturelle Angebot der Hansestadt Lübeck informieren und austauschen können. Weitere Medien. wie z. B. Printmedien und TV/Video. können installiert werden. Maßnahmen zur Verwirklichung des Zwecks sind: Bekanntmachung von kulturellen Veranstaltungen. Kultur-Berichtserstattung. Veröffentlichung von Artikeln kulturinteressierter Bürger. Präsentation von Künstlern und Kulturschaffenden im Internet und weiteren Medien .wie in Punkt 1.). Bildung eines Kulturnetzwerkes. Geplant ist eine Printausgabe des Kultur-Magazins. Die Gesellschaft wird als Kultur-Veranstalter tätig werden: Ausstellungen. Lesungen. Konzerte. 3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 6) Es darf keine Person durch Ausgaben. die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind. oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden. 7) Unser Lübeck bietet Kulturinformationen. eine unabhängige Berichterstattung und die Gewährleistung einer freien Meinungsbildung. Kulturschaffenden und Kulturinteressierten wird ein freier Zugang zur Öffentlichkeit geboten. Jeder Bürger kann diese Plattform. unter Wahrung des deutschen Rechts. als offenes Forum nutzen. Der Sachmitteleinsatz und das Equipment zur Erstellung von Schrift-. Ton-. Bild- und Videomaterial kann interessierten Bürgern. im Rahmen der Verfügbaren Mittel. zur Verfügung gestellt werden und soll Ziel und Gegenstand der Unternehmung sein. Damit will das Kulturmagazin Unser Lübeck die Medienkompetenz des Einzelnen und in Gemeinschaft gezielt fördern. Lübecker Bürger als Kulturinteressierte und Kulturschaffende. sollen Teil des Kulturbetriebes unser Stadt werden. Unser Lübeck sieht seinen sozialen und gemeinnützigen Auftrag in der Pflege und Bildung einer demokratischen und nachhaltigen Wertschätzungskultur. Auf den Medien und Plattformen der Gesellschaft herrscht Meinungs- und Gestaltungsfreiheit. solange die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Die Unabhängigkeit der Redaktion ist vorbehalten und unantastbar. Kapital: 900.00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden. im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: 1. Mahnke. Boris. *xx.xx.xx. Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Stohanzl. Matthias. *xx.xx.xx. Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: xx.xx.xx mit Änderung vom xx.xx.xx..
Neueintragungen 05.01.2010
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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