Amtsgericht Kiel HRB 8 RD
Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft. Rendsburg. Röhlingsplatz 1. 24768 Rendsburg. Gegenstand: Die Sparkasse ist ein selbständiges Unternehmen mit der Aufgabe. auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Die Sparkasse pflegt den Zahlungsverkehr und betreibt die weiteren in dieser Satzung vorgesehenen Geschäfte. Die Sparkasse betreibt ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen; ihre Gewinne haben den Geschäftsbetrieb zu sichern. Die Sparkasse soll bei ihren Geschäften mit den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe zusammenarbeiten. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom xx.xx.xx ist die Satzung neu gefasst und insbesondere geändert in § 2 .Aufgaben). Die Satzung ist im übrigen geändert worden in § 1 .Name. Sitz. Rechtsstellung). § 3 .Spareinlagen. Sparkassenbücher). § 4 .Kündigung). § 5 .Mündelgelder). § 6 .Abhandenkommen oder Vernichtung von Sparkassenbüchern). § 7 .Sonstige Einlagen. Zahlungsverkehr). § 9 .Kreditaufnahmen. Rediskont. Bürgschaften). § 10 .Schuldverschreibungen). § 11 .Genussrechtskapital. nachrangige Verbindlichkeiten und Hafteinlagen). § 12 .Zulässige Geschäfte). § 13 .Kredite). § 14 .Erwerb von Wertpapieren und sonstigen Anlagen). § 18 .Beteiligungen). § 19 .Dienstleistungsgeschäfte und andere Geschäfte). § 20 .Ausnahmen). § 22 .Hauptversammlung). § 23 .Einladung und Vorsitz). § 24 .Beschlussfähigkeit. Stimmrecht und Beschlussfassung). § 25 .Aufsichtsrat). § 26 .Beirat der Privataktionäre). § 27 .Aufgaben des Aufsichtsrats). § 28 .Sitzungen des Aufsichtsrats). § 29 .Kreditausschuss). § 30 .Aufgaben und Beschlussfassung des Kreditausschusses). § 31 .Vorstand). § 32 .Geschäftsführung des Vorstandes). § 33 .Gründe der Ausschließung von der Mitwirkung bei Entscheidungen). § 34 .Beschäftigte). § 39 .Jahresabschluss. Entlastung und Prüfungen). § 41 .Auflösung der Sparkasse) und § 43 .Satzungsänderungen)..
Veränderungen 08.09.2010
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