Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 11019
Sektkellerei Schloss Wachenheim Aktiengesellschaft. Wachenheim an der Weinstraße .Kommerzienrat-Wagner-Straße 27. 67157 Wachenheim). Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt. mit Zustimmung des Aussichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Januar 2008 durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals. insgesamt jedoch um höchstens Euro xx.xx.xx.00 .in Worten: Euro elf Millionen achthundertachtzigtausend) zu erhöhen und dabei das Gewinnbezugsrecht der neuen Aktien auf das Geschäftsjahr der Ausgabe zu erstrecken. Erfolgt die Erhöhung des Grundkaptisls durch Ausgabe von Stammaktien gegen Sacheinlage und besteht die Sacheinlage in einem Unternehmen und/oder der Beteiligung an einem Unternehmen. so ist der Vorstand in diesem Fall ermächtigt. mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der vorhandenen Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand kann außerdem das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausschließen. Das Grundkapital ist um bis zu Euro xx.xx.xx.00 .in Worten: Euro Elf Millionen achthundertachtzigtausend). eingeteilt in xx.xx.xx Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien. bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt. als a) die Inhaber der bis zum xx.xx.xx von der Gesellschaft oder einer in- und/oder ausländischen Kapitalgesellschaft. an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist. aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom xx.xx.xx ausgegebenen Wandelschuldverschreibung von von ihrem Wandlungsrecht in Aktien Gebrauch machen und/oder b) die Inhaber der bis zum xx.xx.xx von der Gesellschaft oder einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft. an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist. aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Februar 2003 ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien .Optionsrecht) Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an. in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- und Optionsrechten entehen. am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt. mit Zustimmung des Aufsichtsrats und gegebenenfalls im Einvernehmen mit den Organen der die Anleihe begebenden unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft alle weitern Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt. den Wortlaut der Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.
Veränderungen 20.03.2007
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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