Amtsgericht Koblenz HRB 5211
RMW Grundstücksverwaltungs GmbH. Koblenz .Ernst-Sachs-Straße 10. 56070 Koblenz). Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 .Firma) und 2 .Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und der Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat ebenfalls am xx.xx.xx beschlossen. das Stammkapital .DEM 50.000.00) auf Euro umzustellen. es von dann EUR 25.564.59 um EUR 435.41 auf EUR 26.000.00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 .Stammkapital) zu ändern. Neue Firma: Polytec Integrative gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft Ist die Förderung und Beschäftigung von behinderten Menschen und schwervermittelbaren Arbeitnehmern im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik mit dem Ziel der Förderung von rehabilitativen Maßnahmen und des Abbaus von Arbeitslosigkeit durch die Schaffung von strukturellen Voraussetzungen und integrativen Beschäftigungsverhältnissen. Der Unternehmensgegenstand wird verfolgt durch die Schaffung von räumlichen und organisatorischen Strukturen zur Darstellung von Arbeitsplätzen und beruflicher Förderung behinderter Menschen und schwervermittelbarer Arbeitnehmer. Zweck der Gesellschaft ist ferner der Erwerb. die Verwaltung und die Vermietung von Grundbesitz zur Durchführung und Unterstützung der steuerbegünstigten Zwecke. 2. Das Unternehmen ist ein Integrationsunternehmen gemäß § 132 SGB IX Im Sinne des § 68 Nr. 3 c AO. 3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige. mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke .§§ 51 ff AO) der Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung und regelmäßige Beschäftigung von blinden und behinderten Menschen sowie schwer vermittelbaren Arbeitnehmern. 4. Die Tätigkeit der Gesellschaft hat kostendeckend zu erfolgen. Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 6. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Gesellschaftsvertrag genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt insbesondere für etwaige Überschüsse. die im gesetzlich zulässigen Umfang auch einer dem Gesellschaftszweck dienenden Rücklage zugeführt werden können. wenn und solange dies zur nachhaltigen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich ist. 7. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Keine Person darf durch Ausgaben. die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind. oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert Ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Auflösung der Körperschaft ist das Vermögen. soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt. zu steuerbegünstigten Zwecken zur Förderung der Behindertenhilfe zu verwenden. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. 26.000.00 EUR.
Veränderungen 13.09.2007
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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